JUDr. Pavel Jiřička

Anwaltskanzlei:

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Internationales Privatrecht

    Rechtshilfe für Ausländer in der Tschechischen Republik:

  • Gründung von Handelsgesellschaften.
  • Eintreiben geldlicher und nicht geldlicher Ansprüche.
  • Vertretung in Verhandlungen vor Gerichten und Staatsorganen.

    Rechtshilfe für Bürger der Tschechischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland:

  • Gründung von Handelsgesellschaften.
  • Eintreiben geldlicher und nicht geldlicher Ansprüche.
  • Vertretung in Verhandlungen vor Gerichten und Staatsorganen durch zusammenarbeitenden Rechtsanwalt.

Familienrecht

  • Erstellen von Anträgen für die Regelung der Erziehung und des Unterhalts unmündiger Kinder.
  • Erstellen von Scheidungsanträgen.
  • Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft.
Familienrecht
Immobilienrecht

Immobilienrecht

  • Erstellen von Kauf- oder Schenkverträgen einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstücks.
  • Einrichten eines Notaranderkontos.
  • Erstellen des Entwurfs für die Einlage von Eigentumsrechten in den Liegenschaftskataster.

Erbrecht

  • Vertretung im Erbverfahren.
  • Testament, Erbvertrag.
  • Enterbung.
Erbrecht

KONTAKT

Bei Interesse rufen Sie an die Nummer:  (+420) 774 150 773,
oder schreiben Sie an  jiricka@akjiricka.cz.
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